Unsere Services & Dienst­leistungen

Wir bieten Ihnen oder Ihren Angehörigen ein umfangreiches und individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot an Pflege-, Hauswirtschafts- sowie Betreuungsleistungen an. 

Service Übersicht

Hier finden Sie unser Leistungsportfolio mit unseren vielseitigen Services und Dienstleistungen.
Falls Sie sich hierzu gern persönlich austauschen möchten, schicken Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular, eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

Grundpflege

Von der Körperpflege bis zur Nahrungsaufnahme 

Stellt die Aufrechterhaltung der eigenen Körperhygiene eine Schwierigkeit da, lassen sich auch in weiteren Bereichen Probleme und die Notwendigkeit einer Hilfestellung feststellen. Unser ambulanter Pflegedienst kann hier Patient und Angehörige entlasten und eine geregelte Fortführung des Tagesablaufes sicherstellen. 

Beispiele der Grundpflege (SGB XI):

Behandlungspflege

Von der Krankenhausnachsorge bis zur Medigabe

Unsere Pflegekräfte arbeiten strikt nach Verordnungen und Anweisung ihrer behandelnden Ärzte. Wir kümmern uns nach Operationen um die korrekte Wundversorgung oder die Katheterpflege. Auch zählt die stetige Verfügbarkeit und korrekte Gabe notwendiger Arzneimittel und Medikationen zu den Aufgaben unseres Pflegedienstes. 

Beispiele der Behandlungspflege (SGB V):

HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG

Haushaltspflege ganz nach Ihren Vorstellungen und Gewohnheiten 

Unsere Hauswirtschaftskräfte unterstützen Sie neben der Reinigung Ihrer Wohnung auch beim Waschen Ihrer Wäsche oder den wöchentlichen Einkäufen in Ihrem Lieblingssupermarkt. Unsere Hilfe im Haushalt können Sie auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. 

Beispiele der hauswirtschaftlichen Versorgung (SGB XI):

BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGS­LEISTUNGEN

Damit Angehörige auch mal Pause machen können 

Unseren Patienten ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu 125€ im Monat. Bei diesem Entlastungsbetrag handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung. 

Ziel dieser Leistungen ist zum Einen die Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger, aber auch die Gestaltung eines abwechslungsreicheren und selbstständigeren Alltags der Pflegebedürftigen. 

Beispiele der Betreuungs- und Entlastungsleistungen §45b SGB XI:

Kostenlose Pflegeberatungen
für pflegende Angehörige nach 
§ 45 SGB XI

Als pflegebedürftiger Mensch/pflegende angehörige Person haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Beratungsleistungen oder Schulungen, die Ihren pflegerischen Alltag entlasten sollen. Unsere Pflegedienstleitung unterstützt und schult Angehörige und gibt wertvolle Tipps an die Hand, wie die Pflege im häuslichen Umfeld mit mehr Sicherheit und Selbstvertrauen gemeistert werden kann. Die Pflegeberatungen sind für sie kostenlos. 

Beispiele der Beratungs- und Schulungsthemen nach § 45 SGB XI: 

WEITERE DIENSTLEISTUNGEN

FAQ

Hier finden Sie die wichtigsten Infos und Übersichten zu den Themen Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Kombinationsleistungen.

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen bieten pflegebedürftigen Personen verschiedene Formen der Unterstützung an. Klicken Sie sich durch unsere FAQs und finden Sie mehr über Ihre persönlichen Möglichkeiten heraus.

Als Pflegesachleistungen werden alle pflegerischen Tätigkeiten, die durch professionelle Pflegekräfte durchgeführt werden, bezeichnet. Der ambulante Pflegedienst rechnet die Pflegesachleistungen direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab.

Pflegebedürfte Personen mit den Pflegegraden 2 – 5 haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen (§36 SGB XI). Darunter fällt die pflegerischen Versorgung,Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme oder auch bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Beschließt sich die pflegebedürftige Person dazu, die Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen, übernimmt der zuständige Pflegedienst alle notwendigen pflegerischen Tätigkeiten. 

Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom Pflegegrad ab. 

Pflegegrad 1: Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Allerdings besteht bei Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI ein Anspruch auf 125€ monatlich. 

Pflegegrad 2: Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 2 erhalten von den Pflegekassen einen monatlichen Betrag von 689€ für die pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. 

Pflegegrad 3: Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 2 erhalten von den Pflegekassen einen monatlichen Betrag von 1298€ für die pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. 

Pflegegrad 4: Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 2 erhalten von den Pflegekassen einen monatlichen Betrag von 1612€ für die pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. 

Pflegegrad 5: Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 2 erhalten von den Pflegekassen einen monatlichen Betrag von 1995€ für die pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Prüfen Sie Ihre Zuschüsse online mit dem Pflegegeldrechner!

Bei Kombinationsleistungen handelt es sich um eine Mischung aus den Tätigkeiten eines ambulanten Pflegedienstes und denen einer privaten Pflegeperson. Meistens werden Kombinationsleistungen in Anspruch genommen, wenn die pflegende angehörige Person nicht die gesamte häusliche Pflege übernehmen möchte oder kann. Der durch den ambulanten Pflegedienst nicht gänzlich ausgeschöpfte Restbetrag wird der pflegebedürftigen Person ausgezahlt.

Je nach Pflegegrad erhalten pflegebedürftige Personen Pflegegeld, wenn die pflegerische Versorgung und Unterstützung von Angehörigen übernommen wird. Zu Angehörigen zählen Verwandte, Freunde oder Nachbarn. Das Pflegegeld dient als Entlohnung für die angehörigen Pflegepersonen. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Wird Pflegegeld in Anspruch genommen, sind die pflegebedürftigen Personen dazu verpflichtet, regelmäßig von einem Berater oder Pflegedienst beraten zu werden.

Pflegegrad 1: Es besteht kein Anspruch auf Pflegegeld 

Pflegegrad 2: Es besteht ein monatlicher Anspruch auf 316€.

Pflegegrad 3: Es besteht ein monatlicher Anspruch auf 545€. 

Pflegegrad 4: Es besteht ein monatlicher Anspruch auf 728€.

Pflegegrad 5: Es besteht ein monatlicher Anspruch auf 901€.

Sollte die pflegende angehörige Person zeitweise verhindert sein, besteht für pflegebedürftige (Pflegegrad 2 bis 5) ein Anspruch ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Diese Pflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst gewährleistet werden. Insgesamt besteht ein jährlicher Gesamtanspruch auf Verhinderungspflege für maximal 42 Kalendertage. Die Pflegekasse erstattet in diesem Fall maximal 1612€.

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